Erbrecht in Iran

Erbschaft und Nachlassverwaltung
 

Unser Institut bietet eine umfassende Rechtsberatung auf dem Gebiet des Erbrechts im deutsch-iranischen Rechtsverkehr. Wir beraten Sie in sämtlichen Aspekten des Erbrechts und in allen damit verbundenen Lebenslagen, von der Erstellung des Testaments, über die Beratung der Erben unmittelbar nach dem Todesfall und bei Erbstreitigkeiten, die Einleitung der Testamentsvollstreckung bis hin zum endgültigen Abschluss aller mit dem Erbfall verbundenen Transaktionen in Iran. Bei der Rechtsberatung zum Erbrecht richten wir uns nach den individuellen Zielen unserer Mandanten. Unsere Rechtsberatung erstreckt sich über das reine Erbrecht hinaus auch auf alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, wie z.B. auf gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen. Zu Lebzeiten beraten wir bei der Ausarbeitung von Testamenten und planen zusammen mit dem Mandanten die Übertragung seines Vermögens. Hierbei berücksichtigen wir auch andere damit zusammenhängenden Rechtsgebiete, insbesondere die Auswirkungen des anwendbaren Steuerrechts und Gesellschaftsrechts. Letztlich werden Lösungen gesucht, mit denen die Interessen des Mandanten unter den gegebenen Umständen bestmöglich umgesetzt werden. Die Vermögensübertragung kann hierbei auf unterschiedlichste Art und Weise vollzogen werden: Durch Testament oder auch schon zu Lebzeiten im Rahmen einer Stiftung, durch Schenkung oder durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils.

 
Wir bieten aber auch Lösungen für besondere Erbfälle an, in denen das Vermögen des Erblassers besonders verwaltet oder Rechte des Erblassers unter außergewöhnlichen Umständen berücksichtigt werden müssen, wie im Rahmen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen.
 
Nach Eintritt des Erbfalles sorgen wir für eine umfassende Abwicklung und Sicherung der durch die Erbschaft übertragenen Vermögenswerte. Dazu gehört zunächst grundlegend die Auslegung von Testamenten (auch mit Beratung zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge), aber auch gegebenenfalls deren Anfechtung, die Erbauseinandersetzung und die Vertretung gegenüber Miterben, sodann die Beantragung des Erbscheins und die Vertretung im nachlassgerichtlichen Verfahren, die Nachlasssicherung, Grundbuchberichtigung und der vorzeitige Erbausgleich.
 

Die Testamentsvollstreckung als solche übernehmen wir ebenso wie die Beratung, Koordination und Abwicklung bei Betriebsübergängen. Daneben wird unsere Kanzlei auch mit der Verwaltung oder Treuhänderschaft sowie der Abwicklung des Erbes in Iran und Deutschland betraut, was die Vertretung vor Gericht und anderen Institutionen einschließt. Benötigen Sie mehr Informationen zum iranischen und deutschen Erbrecht? Für weitere Fragen oder, sofern eine Vertretung erwünscht ist, kontaktieren Sie uns.