Nach § 343 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist für Nachlassangelegenheiten die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen gegeben. Gemäß Art. 25 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Nach Art. 843 iranisches Zivilgesetzbuch beträgt der Pflichtteil 2/3 des Nachlasses, sodass der Erblasser über den restlichen 1/3 frei testieren kann. Nach der iranischen Rechtsprechung kann der Erblasser vor seinem Tod sein gesamtes Vermögen schenken oder einer gemeinnützigen Stiftung widmen und…
Für den Bargeldtransfer aus Deutschland in den Iran ist zunächst die Rechtslage in Deutschland zu beachten. Gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1889/2005 muss jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland in ein Drittland ausreist, diesen Betrag bei der Ausreise bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Nach der Rechtslage des Irans besteht keine Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Devisen in das Land. Gemäß Verwaltungsanweisung der Zentralbank des Irans sind Deviseneinfuhr im Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise bei der zuständigen Zollstelle anzumelden. Bei der Anmeldung sind nach den Geldwäschebestimmungen…
Gemäß §§ 18, 42 AufenthG in Verbindung mit § 6 Ziffer 1 BeschV kann einem Ausländer ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, welche keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt. Das setzt voraus, dass der Ausländer bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Inland im kaufmännischen Bereich im Ausland beschäftigt wird und sich im Rahmen seiner Beschäftigung unter Beibehaltung seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland insgesamt nicht länger als drei Monate innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten im Inland aufhält. Nach dieser Vorschrift kann also einem Auslandsbeschäftigten, der im Rahmen seiner Beschäftigung im Ausland lediglich kurzfristig in das Inland kommt und dessen vorübergehende…
Für die Zulassung in Iran wird unter anderem eine Arzneimittelzulassung (Marketing authorization) aus dem Ursprungsland (origin) verlangt. Auch sollte der Nachweis erbracht werden, dass das Arzneimittel in mindestens ein weiteres Land bereits exportiert worden ist. Sollte das Arzneimittel von einem deutschen Unternehmen bezogen werden, wird vorausgesetzt, dass das Arzneimittel in Deutschland zugelassen und in Verkehr gebracht worden ist. Sollte das Arzneimittel von einem österreichischen Unternehmen bezogen werden, wird wiederrum vorausgesetzt, dass das Arzneimittel in Österreich zugelassen und in Verkehr gebracht worden ist. Es ist insoweit unerheblich, wo der Hersteller seinen Sitz hat. Beispielsweise kann ein österreichischer Lieferant das Arzneimittel in…
Die Einfuhr von Arzneimitteln in den Iran setzt unter anderem eine Zulassung durch das Gesundheitsministerium voraus. Die Zulassung wird ausschließlich an beim Gesundheitsministerium registrierte pharmazeutische Unternehmen erteilt. für die Zulassung im Iran wird unter anderem eine Arzneimittelzulassung (Marketing authorization) aus dem Ursprungsland (origin) verlangt. Auch sollte der Nachweis erbracht werden, dass das Arzneimittel in mindestens ein weiteres Land bereits exportiert worden ist. Die Einfuhr von im Iran verbotenen Arzneimitteln sowie von Arzneimitteln, welche im Iran selbst in ausreichendem Maß produziert werden, wird vom Gesundheitsministerium nicht gestattet. Das Gesundheitsministerium hat zuletzt mit Schreiben vom 26.05.2012 eine Liste mit nicht zulassungs- und…
Unser Büro begleitet internationale Transaktionen in Verbindung mit dem Iran. Wir betreuen gesellschaftsrechtliche Transaktionen, Mergers & Acquisitions ebenso wie Gesellschaftsgründungen, Verträge im Bereich Entwicklung, Lizenzierung und Gebrauch von Technologie und Know-how. Vor dem Hintergrund der deutsch-iranischen Handelsbeziehungen, der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der MENA-Region und nicht zuletzt einem Wachstum des BIP von zurzeit 5 % erscheint Iran gerade für deutsche Unternehmen als ein besonders interessanter Investitionsort. Andererseits berät die Kanzlei aber auch iranische Unternehmen, die Deutschland als eine Art Brückenkopf in den europäischen Markt nutzen. Im Bedarfsfall wickelt das Rechtsinstitut Firmenauseinandersetzungen und die Beendigung örtlicher Geschäftstätigkeit ab. Darüber hinaus prüfen wir…
Zahlungsklagen vor iranischen Gerichten, allgemeine Hinweise Sie wollen im Iran eine Geldforderung gerichtlich beibringen? Bitte beachten Sie dazu unsere folgenden Hinweise: Das außergerichtliche Verfahren Ehe der Klageweg beschritten wird, sollte versucht werden, die Schuldnerin im Iran letztmalig detailliert anzumahnen, die Schuld zu begleichen. Im außergerichtlichen Verfahren berechnen wir unser Honorar nach Arbeitsstunden, welche die Korrespondenz mit der Mandantschaft, die zur Aufsetzung eines detaillierten Mahnschreibens mit Androhung gerichtlicher Maßnahmen unter Fristsetzung, das Mahnschreiben selbst und gegebenenfalls die Übermittlung der ersten Antwort umfasst. Vorgerichtliche Abwägungen Sollte das außergerichtliche Vorgehen fruchtlos verlaufen, müssten Sie entscheiden, ob Sie zunächst einmal die Zahlungsfähigkeit…
Erbschaft und Nachlassverwaltung Unser Institut bietet eine umfassende Rechtsberatung auf dem Gebiet des Erbrechts im deutsch-iranischen Rechtsverkehr. Wir beraten Sie in sämtlichen Aspekten des Erbrechts und in allen damit verbundenen Lebenslagen, von der Erstellung des Testaments, über die Beratung der Erben unmittelbar nach dem Todesfall und bei Erbstreitigkeiten, die Einleitung der Testamentsvollstreckung bis hin zum endgültigen Abschluss aller mit dem Erbfall verbundenen Transaktionen in Iran. Bei der Rechtsberatung zum Erbrecht richten wir uns nach den individuellen Zielen unserer Mandanten. Unsere Rechtsberatung erstreckt sich über das reine Erbrecht hinaus auch auf alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, wie z.B. auf gesellschaftsrechtliche…
Ob Sie als deutsches Unternehmen einen iranischen Partner suchen, bereits ein Unternehmen haben, oder ein Unternehmen in Iran gründen wollen, unsere Kanzlei bietet kompetente Beratung für Ihre Geschäftsentwicklung. Weitreichende Kontakte, jahrelange Erfahrung und umfassendes Wissen schaffen Transparenz und helfen Ihnen in diesem enormen Markt Fuß zu fassen. Als Business Consulting Firma bieten wir binationale Unternehmensberatung, Interims Management, Unterstützung bei Firmengründung, Produkteinführung, Markteinstieg sowie Vertrieb und Marketing in Iran an. Wir möchten Sie dazu einladen den erfolgreichen Weg des Markteinstieges, Firmengründung oder Vertriebs als unser Partner zu beschreiten und dabei unsere langjährigen Erfahrungen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Netzwerke und effektiven Partnerstrategien zu…