• Rechtssprechung

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über Kollisionsvorschriften

    OLG München, Beschluss v. 08.12.2020 – 31 Wx 248/20 Normenketten: BGB § 2361 EGBGB Art. 6 GG Art. 3 Abs. 2 S. 1 FamFG § 353 Abs. 3 GNotKG § 34, § 40, § 61 Leitsätze: 1. Eine ausländische Rechtsvorschrift, wonach im Erbfall männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass erhalten als weibliche, verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG und fällt daher unter die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB. (Rn. 12) 2. Der für die Anwendung des Art. 6 EGBGB erforderliche Inlandsbezug liegt jedenfalls vor, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte im Inland befinden und (auch)…

  • Rechtssprechung

    Folgen der gleichheitswidrigen Erbbeteiligung von Ehemann und Ehefrau nach iranischem Recht

    LG Hamburg 27. Zivilkammer, Urteil vom 22.02.2018, 327 O 475/15 § 256 ZPO, Art 946 ZGB IRN, Art 948 ZGB IRN Tenor 1. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, an die Klägerin jeweils € 22.405,96 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Klägerin 1/4 des zur Verteilung kommenden Versteigerungserlöses aus der derzeit beim Amtsgericht H. zur Geschäftsnummer 71k K 45/15 laufenden oder einer zukünftigen Zwangsversteigerung des im H. Weg W. 16, 16a, P. Weg W. 16, belegenen, im Grundbuch von H., Band 129, Blatt 4594 (Wohnungsgrundbuch), eingetragenen Wohnungseigentums, bestehend aus 857/10.000 Miteigentumsanteil an dem 2.596 Quadratmeter großen…

  • Rechtssprechung

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Versterben des Ehepartners bei Anwendung ausländischen Erbrechts

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2015 – I-3 Wx 196/14 Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 3) einen Teilrechtserbschein nach Maßgabe des mit der Beschwerde gestellten Hilfsantrags zu erteilen. Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Wert: 35.000 € (= 7/12 des Nachlasswertes von 60.000 €)Gründe I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Kinder des Erblassers mit seiner ersten – vorverstorbenen – Ehefrau. Die Beteiligte zu 3) ist seine zweite Ehefrau und Witwe. Der Erblasser und die Beteiligte zu 3) errichteten unter dem 10.11.2001 ein gemeinsames Testament, in…

  • Rechtssprechung

    Verstoß der nach iranischem Recht unterschiedlichen Erbquoten gegen den deutschen ordre public; Kompensation des Verstoßes durch Gewährung der höheren Erbquote an die Ehefrau; Erhöhung des Ehegattenanteils im Rahmen der Zugewinngemeinschaft

    Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2014 – 2 W 58/14 1. Die nach iranischem Recht unterschiedlich hohen Erbquoten für Ehemann und Ehefrau verstoßen gegen den deutschen ordre public. Vermögenszuwendungen unter Lebenden können eine – grundsätzlich beachtliche – Kompensation der gleichheitswidrigen Erbbeteiligung nur dann darstellen, wenn sie bewusst zu diesem Zweck vorgenommen wurden.2. Die durch den Verstoß gegen den ordre public entstehende Lücke ist grundsätzlich in dem gesetzlichen Rahmen der anwendbaren ausländischen Rechtsordnung zu schließen, hier in der Weise, dass die Ehefrau die im iranischen Recht für den Ehemann vorgesehene höhere Erbquote erhält.3. Dass der Ehefrau nach iranischem Recht…

  • Rechtssprechung

    Scheidung einer im Iran geschlossenen religiösen Ehe

    OLG Hamm · Beschluss vom 7. Mai 2013 · Az. 3 UF 267/12 Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 14.11.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen (Az.: 106 F 148/12) wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 2. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen 2.000,00 € auf die Ehescheidung und 1.000,00 € auf den Versorgungsausgleich. Gründe I. Der Antragsgegner (noch 31 Jahre alt, iranischer Staatsbürger) wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 14.11.2012, durch den seine Ehe mit der Antragstellerin (23 Jahre alt,…

  • Rechtssprechung

    Zugewinnausgleich bei deutschem Güterrechtsstatut und iranischem Erbstatut

    OLG München, Beschluss vom 16.04.2012 – 31 Wx 45/12 TenorI. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht – vom 12. Dezember 2011 aufgehoben.II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17.600 € festgesetzt.III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.GründeI.Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben sie nicht geschlossen. Die Beteiligte zu…

  • Rechtssprechung

    Gesetzliche Erbfolge bei Eheschließung von Iranern in Kalifornien

    OLG München, Beschluss vom 01.02.2010 – 31 Wx 37/09 Tenor I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 7) gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Februar 2009 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten zu 2) bis 7) haben die der Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. III. Der Geschäftswert für das Verfahren der Beschwerde und der weiteren Beschwerde wird jeweils auf 135.000,00 € festgesetzt; insoweit wird der Beschluss des Landgerichts abgeändert. Gründe I. Der kinderlose Erblasser ist am 08.09.2007 im Alter von 61 Jahren verstorben. Der Erblasser lebte auch in…

  • Rechtssprechung

    Morgengabe nach iranischem Recht

    Bundesgerichtshof Urt. v. 09.12.2009, Az.: XII ZR 107/08 Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die iranische Geldwertentwicklung angepassten Morgengabe; Morgengabe als eheliches bzw. nacheheliches Unterhaltsrecht, Ehegüterrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht aus der Sicht des deutschen Rechts; Verlust des Vorteils einer „automatischen“ Anpassung des als Morgengabe vereinbarten Betrags an die iranische Geldwertentwicklung durch Wechsel des Ehewirkungsstatuts Tenor: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 1. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Mai 2008 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek – Familiengericht – vom 16. November 2006 wird zurückgewiesen. Die Kosten…

  • Rechtssprechung

    Berücksichtigung gegen den deutschen ordre public verstoßenden ausländischen Rechts im Erbscheinsverfahren

    Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss verkündet am 19.12.2008 Aktenzeichen: I-3 Wx 51/08 Rechtsgebiete: EGBGB, BGB Vorschriften: EGBGB Art. 6 BGB § 1371 Abs. 1 BGB §§ 1373 ff. Bedarf eine Rechtsnorm der kraft Erbstatuts berufenen Rechtsordnung eines anderen Staates (hier. Iran) wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public der Korrektur und würde diese in Verbindung mit der Berücksichtigung einer Erbteilserhöhung dazu führen, dass im Endergebnis zugunsten des überlebenden Ehegatten die Anwendung des ausländischen Rechts vollständig übergangen und durch das Ergebnis nach deutschem Recht ersetzt würde, so hat im Erbscheinsverfahren bei der Bestimmung der Erbquoten die Pauschalerhöhung außer Betracht zu bleiben; der…

  • Rechtssprechung

    Kein Versorgungsausgleich zwischen in Deutschland lebenden iranischen Ehegatten wegen Vorrangs des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens von 1929

    Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.07.2005 – XII ZB 50/03 Zwischen iranischen Ehegatten findet gemäß Art. 8 III des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens (vom 17. Februar 1929 – RGBl. 1930 II 1006) ein Versorgungsausgleich auch dann nicht statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanrechte erworben hat; Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB findet insoweit keine Anwendung. Tenor: Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des 21. Zivilsenats – Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Mai 2001 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Beschwerdewert: 511 ¤ (= 1000 DM) Gründe: I. Die Ehe der Antragstellerin (im folgenden: Ehefrau) mit…