• Rechtssprechung

    Auslegung einer Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld für den Trennungsfall

    Saarländisches OLG · Urteil vom 9. März 2005 · Az. 9 UF 33/04 Zur Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld für den Fall der Trennung der Eheleute. Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 28. Januar 2004 – 16 F 512/02 GÜ – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 12.782 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab 12. Juni 2003 zu zahlen. Die weitergehende…

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    Scheidung nach iranisch-schiitischem Recht in Deutschland

    BGH · Urteil vom 6. Oktober 2004 · Az. XII ZR 225/01 Tenor Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen vom 27. November 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung -auch über die Kosten des Revisionsverfahrens -an das Kammergericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Tatbestand Die Parteien, iranische Staatsangehörige schiitischer Religion, haben am 5. August 1987 vor dem Eheschließungsnotariat in Teheran die Ehe miteinander geschlossen und zugleich weitere vertragliche Vereinbarungen getroffen. Seit Anfang 1995 leben sie in der Bundesrepublik. Aus der Ehe sind die am 23.…

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    Ehescheidung nach iranischem Recht

    OLG Stuttgart, 24.07.2003, 17 UF 142/03 Ehescheidung nach iranischem Recht: Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung und Berücksichtigung des deutschen ordre public Orientierungssatz 1. Auch bei Maßgeblichkeit ausländischen Scheidungsrechts kann im Interesse der Rechtsklarheit und zur Wahrung der Interessen der unmittelbar Beteiligten, insbesondere der Kinder, nur durch gerichtliches Urteil des nach deutscher Gerichtsverfassung sachlich zuständigen Familiengerichts geschieden werden. Im Falle der Scheidung iranischer Eheleute werden diese Grundsätze auch nicht durch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen berührt. 2. Der Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung nach iranischem Recht liegt bereits dann vor, wenn der Ehemann zum Unterhalt der Ehefrau nicht einmal in Höhe des Existenzminimums in der Lage ist.…

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    Folgen der Ehescheidung iranischer Staatsangehöriger: Behandlung der der Ehefrau gewährten Morgengabe

    OLG Hamburg, Urteil v. 21.5.2003 – 12 UF 11/02 Zum Sachverhalt: Die Beteiligten streiten nur noch darum, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, die Morgengabe zu leisten, die im Ehevertrag v. 17. 6. 1999 vereinbart wurde. Die Bet. sind iranische Staatsangehörige schiitisch-muslimischen Glaubens. Der Antragsgegner ist ferner seit 1992 in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigter anerkannt. Die Bet. hatten am 17.6.1999 in Teheran die Ehe geschlossen, wobei der Antragsgegner von seinem Vater vertreten wurde. Bei der Heirat wurde ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen. In der deutschen Übersetzung des Vertrages heißt es: „Morgengabe: Ein Koran im Geschenkwert von Rls. 10.000. 1 Spiegel u.…

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    Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt bei Ehescheidung von Iranern

    AG – FamG – Frankfurt am Main, Art. 18 EGBGB, § 1571 BGB Orclre-public-Verstoß des iranischen Unterhaltsrechts Die Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs auf drei Monate im iranischen Recht verstößt gegen den ordrepublic, so dass deutsches Unterhaltsrecht im Verhältnis geschiedener iranischer Eheleute Anwendung findet. Zur fehlenden Darlegung der Leistungsfähigkeit (Kein) Beweisverwertungsverbot für heimlich beschaffte Belege Urteil des AG Frankfurt a.M. v. 10.4.2003 – 35 F 8151/02 Aus dem Sachverhalt: Die Parteien streiten über Kindesunterhaltsansprüche der Klägerin zu 1) und nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche der Klägerin zu 2). Die Klägerin zu 2) und der Beklagte sind geschiedene Ehegatten. Aus der Ehe der Parteien ist…

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    Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins

    Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss verkündet am 27.09.2001 Aktenzeichen: 3 W 124/01 Rechtsgebiete: FGG, BGB, EGBGB   I. Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu beachten; einer entsprechenden Rüge bedarf es nicht. II. Die deutschen Gerichte sind für die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins auf der Grundlage ausländischen Rechts (hier: iranisches Erbrecht) international nicht zuständig. III. Ein von einem international und damit zugleich örtlich unzuständigen Gericht erteilter Erbschein ist unrichtig. Er beschwert den Erben selbst dann, wenn er inhaltlich der Erbrechtslage entspricht und ist auf die Beschwerde hin durch das Nachlassgericht, welches den Erbschein erteilt hat,…

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    Nachscheidungsunterhalt bei Statutenwechsel

    AG Kerpen, 02.03. 2001, 50 F 261/00 Unterhaltsansprüehe zwischen iranischen Ehegatten sind nach den Bestimmungen des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens auch dann nach iranischem Recht zu beurteilen, wenn die Ehe nach deutschem Scheidungsrecht geschieden worden ist. v Gründe: Der Beschwerde ist nicht abzuhelfen. Allerdings bestehen die Gründe des angefochtenen Beschlusses v. 24. 11. 2000 nicht mehr fort, nachdem die Kl. nunmehr wieder am Verfahren mitwirkt. Indes verspricht ihre Rechtsverfolgung in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, so daß an dem angefochtenen Beschluß aus anderen Gründen festzuhalten ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1986, 487). Unterhaltsansprüche gegen den Bekl. stehen der Kl. schon dem…

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    Lebensmittelpunkt eines Iraners im Inland

    FG München, 15.09.1999, 1 K 3083/91 E Lebensmittelpunkt eines Iraners im Inland Orientierungssatz Ein neben einem inländischen Wohnsitz bestehender Wohnsitz im Iran ist, selbst bei abkommensrechtlicher „Ansässigkeit“ des Steuerpflichtigen im Iran, für die nach nationalem Recht bestehende persönliche Steuerpflicht unerheblich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des Art. 4 Abs. 2 Buchst, a DBA-Iran bestimmt sich danach, zu welchem der Vertragsstaaten im jeweiligen Zeitraum die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestanden. Das Innehaben von persönlichen und wirtschaftlichen Beziehung ist nur an objektiven Kriterien zu messen. Die persönlichen Beziehungen umfassen die gesamte private Lebensführung. Dazu gehören familiäre, gesellschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen.…

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    Anerkennung einer iranischen Ehescheidung

    Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluß 3Z BR 142/99 Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Karmasin sowie der Richter Dr. Nitsche und Fuchs am 28. Juli 1999 in der Ehesache wegen Anerkennung einer iranischen Ehescheidung beschlossen: Tenor: I. Der Antrag, die Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts München vom 8. April 1999 aufzuheben, wird zurückgewiesen. II. Für die Entscheidung wird eine Gebühr von 100 DM festgesetzt. Sie ist von der Antragstellerin zu entrichten. I. Die Antragstellerin ist iranische Staatsangehörige. Sie schloß am 16.3.1989 im Iran die Ehe mit einem ebenfalls iranischen Staatsangehörigen. Laut vorgelegter Scheidungsurkunde wurde…

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    Sorgerechtsentscheidung nach iranischem Recht

      OLG Bremen, 21.05.1999, 4 UF 5/99 Iranisches Scheidungs- und Sorgerecht: Mißhandlungen von Familienangehörigen als Scheidungsgrund; tatsächliche Personensorge; Volljährigkeit Leitsatz Mißhandlungen von Familienangehörigen durch den Ehemann können den Scheidungstatbestand des iran ZGB Art 1130 erfüllen. Bei Anwendung iranischen Sorgerechts ist nach der Scheidung der Mutter, bei der die 9 und 15 Jahren alten Kinder leben, in der Regel die tatsächliche Personensorge – ggf einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Vertretung in Unterhaltssachen – zu übertragen, während dem Vater das Sorgerecht im übrigen verbleibt. Zur Frage des Eintritts der Volljährigkeit nach iranischem Recht. Tenor Die Berufung des Antragsgegners gegen das…