KG Berlin, 27.11.1998, 3 UF 9545/97 Unzulässige deutsche Ehescheidung aufgrund ausländischer religiöser Vorschriften Leitsatz Die Scheidung durch ein geistliches Gericht auf der Grundlage religiöser Vorschriften ist dem deutschen Recht wesensfremd und kann von einem deutschen Gericht nicht geleistet werden. Fundsteilen IPRax 2000, 126-128 (Leitsatz und Gründe) Verfahrensgang nachgehend BGH 12. Zivilsenat, 6. Oktober 2004, Az: XII ZR 225/01 Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 6. November 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg – 174 F 8554/96 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Zahlungsantrag der Antragstellerin als unzulässig abgewiesen wird. II. Auf die Berufung des Antragsgegners…
LG Stuttgart, 13.03.1998, 19 O 501/97 Erbrecht des nichtehelichen Kindes: Vereinbarkeit des iranischen Erbrechts mit dem deutschen ordre public Orientierungssatz Da der vorzeitige Erbausgleich des nichtehelichen Kindes nach BGB § 1934d F: 1969-08-19 nicht zu den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung gehört, widerspricht das Nichtbestehen eines Erbersatzanspruches nach iranischem Recht nicht dem deutschen ordre public.
OLG Hamburg, 19.10.1995, 12 UF 65/95 Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und anwendbares Recht für die Ehescheidung iranischer Asylberechtigter in der Bundesrepublik Orientierungssatz 1. Für die Ehescheidung iranischer Staatsangehöriger, die als Asylberechtigter in der Bundesrepublik Deutschland leben, ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben. 2. Für (anerkannte) Flüchtlinge ist hinsichtlich der Frage, welches materielle Scheidungsrecht anzuwenden ist, nicht auf das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen (juris: NiederlAbk IRN) abzustellen. Bereits vor der förmlichen und rechtskräftigen Anerkennung als Asylberechtigter untersteht ein iranischer Flüchtling jedenfalls nicht mehr iranischem, sondern dem deutschen Personalstatut, wenn die Anerkennung als Asylberechtigter zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages sehr wahrscheinlich ist;…
Bundesgerichtshof Urt. v. 21.04.1993, Az.: XII ZB 96/92 Ordre public; Sorgerecht; Ausländisches Recht; Scheidung; Vermögenssorge Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, ob ausländisches Recht, daß nach der Scheidung dem Vater die Vermögenssorge für ein eheliches Kind beläßt und nur die Möglichkeit vorsieht, der Mutter die Personensorge zu übertragen, wegen Verstoßes gegen den odre public (Art. 6 EGBGB; hier i. V. mit Art. 3 II GG) nicht anzuwenden ist. Gründe I. Der am 12. Januar 1991 in Berlin-Charlottenburg geborene M. entstammt der am 7. August 1986 vor dem Standesbeamten in Bochum geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die iranische Staatsangehörige schiitischen…
Bundesgerichtshof Urt. v. 14.10.1992, Az.: XII ZB 18/92 Ordre public; Verstoß; Ausländisches Recht; Scheidung; Sorgerecht Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, wann ausländisches Recht, das die elterliche Sorge nach der Scheidung dem Vater beläßt, wegen Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) nicht anzuwenden ist. Gründe I. Der am 17. November 1980 geborene S., der am 21. August 1982 geborene A. und die am 20. August 1983 geborene M. entstammen der am 5. Dezember 1976 in Karadj/Iran geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die iranische Staatsangehörige schiitischen Glaubens sind. Auch die Kinder besitzen die iranische Staatsangehörigkeit. Alle Beteiligten…
OLG Hamm – Beschluß v. 29.04.1992 – 15 W 114/91 Leitsätze: 1. Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen läßt es nach Art. 8 III S. 2 zu, erbrechtliche Verhältnisse an der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB zu messen. 2. Die Bevorzugung des Ehemannes nach iranischem Nachlaßrecht verstößt vorliegend nicht gegen den ordre public; es ist nicht abzustellen auf einen abstrakten Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau, sondern darauf, ob im konkreten Fall das Ergebnis der Anwendung iranischen Rechts in untragbarem Widerspruch zu grundlegenden deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen stehen würde. U. a. sind zu berücksichtigen die Sachgerechtigkeit der Kollisionsregelung und der Inhalt…
GG Art. 1 I, 3 II, 6; BGB §§ 1565 I, 1566 II; EGBGB Art. 6, 14 I Nr. 1, 17 I Das ausschließlich dem Ehemann im iranischen Zivilgesetzbuch zugestandene Recht, seine Frau nach Belieben zu verstoßen, verletzt die Grundrechte der Art. 1 I, 3 II und 6 GG. Einem deutschen Familiengericht ist daher eine Scheidung durch Talaq verwehrt. AG Frankfurt, Urteil vom 09-08-1988 – 35 F 4153/87 Zum Sachverhalt: Die Parteien haben am 31. 8. 1974 vor dem Standesamt im Iran die Ehe geschlossen. Aus der Ehe ist der gemeinsame Sohn A hervorgegangen. Anläßlich der Eheschließung wurde eine Ehezuwendung…
Bundesgerichtshof Urt. v. 15.01.1986, Az.: IVb ZR 75/84 Amtlicher Leitsatz: a) Ein iranisches Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird im Unterhaltsprozeß gegen seinen iranischen Vater unter den Voraussetzungen des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB von seiner deutschen Mutter vertreten. b) Auf den Unterhaltsanspruch eines iranischen Kindes gegen seinen iranischen Vater ist auch dann, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und die Mutter Deutsche ist, grundsätzlich iranisches Recht anzuwenden. Der IVb – Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Januar 1986 durch den Vorsitzenden Richter Lohmann…
OLG Bremen: Schlussurteil vom 25.10.1984 – 153 F 88/84, 3 UF 51/84 OLG Bremen, Schlussurteil vom 25.10.1984 – 153 F 88/84, 3 UF 51/84 (AG Bremerhaven vom 07.06.1984) Verkündet am: 25. Oktober 1984 Tenor: Auf die Anschlußberufung der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven – Familiengericht – vom 7. Juni 1984 unter Zurückweisung der Anschlußberufung im übrigen dahin abgeändert, daß der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin zu 1. ab 23. März 1984 bis 31. August 1984 eine monatliche, im voraus fällige Unterhaltsrente von DM 2.000,- und ab 1. September 1984 eine monatliche, im voraus fällige…
Bundesgerichtshof Urt. v. 12.03.1984, Az.: II ZR 198/82 Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, wann die Garantiebank gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Garantie auf erstes Anfordern einwenden kann, der Garantiefall sei nicht eingetreten. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 1984 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. h.c. Stimpel und die Richter Dr. Bauer, Dr. Kellermann, Bundschuh und Brandes für Recht erkannt: Tenor: Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 1982 wird auf Kosten der Klägerinnen mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als im Urkundenprozeß unstatthaft abgewiesen wird.…