Bundesgerichtshof Urt. v. 08.02.1984, Az.: VIII ZR 254/82 Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, wie ein Vergleich, der über Schadensersatzansprüche eines iranischen Bierimporteurs gegen einen deutschen Lieferanten vor der islamischen Revolution geschlossen wurde, nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anzupassen ist. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 8. Februar 1984 durch den Vorsitzenden Richter Braxmaier und die Richter Dr. Brunotte, Dr. Zülch, Dr. Paulusch und Groß für Recht erkannt: Tenor: Die Revision und die Anschlußrevision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juli 1982 werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens…
Bundesgerichtshof Urt. v. 11.03.1982, Az.: VII ZR 357/80 Amtlicher Leitsatz: 1. Zur entsprechenden Anwendung des in § 645 I 1 BGB enthaltenen Rechtsgedankens im Fall eines auf den politischen Verhältnissen im Iran beruhenden Erfüllungshindernisses. 2. Ein auf den politischen Verhältnissen im Iran beruhendes zeitweiliges Erfüllungshindernis steht einer dauernden Unmöglichkeit gleich. In dem Rechtsstreit hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 1982 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Girisch sowie die Richter Meise, Bliesener, Obenhaus und Dr. Walchshöfer für Recht erkannt: Tenor: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden die Urteile des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts…
BGH, 13.01.1982, VIII ZR 159/80 Ausländersicherheitsleistung – Iran Leitsatz 1. Zur Frage der Beweislast bei der Einrede der mangelnden Sicherheit für die Prozeßkosten. Fundstellen EBE/BGH 1982, 86-87 (Leitsatz l und Gründe) ZIP 1982, 363-364 (Leitsatz l und Gründe) Verfahrensgang vorgehend OLG Karlsruhe, 8. Mai 1980, Az: 4 U 135/79 vorgehend LG Freiburg (Breisgau), 8. August 1979, Az: 8 O 196/75 Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe – 4. Zivilsenat in Freiburg – vom 8. Mai 1980 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht…
Bundesgerichtshof Urt. v. 28.11.1980, Az.: I ZR 122/78 Amtlicher Leitsatz: Fehlt es an einer Vereinbarung über die auf ein Handelsvertreterverhältnis anzuwendende Rechtsordnung, so ist in der Regel darauf abzustellen, wo das Vertragsverhältnis seinen Schwerpunkt hat. Dieser liegt am Sitz des Handelsvertreters, wenn er nur im Bereich einer einzigen Rechtsordnung tätig werden sollte und dort auch seine Niederlassung hat (Bestätigung von BGHZ 53, 332 ff). Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 28. November 1980 durch die Richter am Bundesgerichtshof Alff, Dr. Merkel, Dr. Piper, Dr. Erdmann und Dr. Teplitzky für Recht erkannt: Tenor: 1. Auf…