Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.07.2005 – XII ZB 50/03 Zwischen iranischen Ehegatten findet gemäß Art. 8 III des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens (vom 17. Februar 1929 – RGBl. 1930 II 1006) ein Versorgungsausgleich auch dann nicht statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanrechte erworben hat; Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB findet insoweit keine Anwendung. Tenor: Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des 21. Zivilsenats – Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Mai 2001 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Beschwerdewert: 511 ¤ (= 1000 DM) Gründe: I. Die Ehe der Antragstellerin (im folgenden: Ehefrau) mit…
Die englische Übersetzung dieses Gesetzes ist auf folgender Seite einsehbar:https://irandataportal.syr.edu/ngo-law آیین نامه اجرایی تأسیس و فعالیت سازمانهای غیر دولتی شماره : .27862ت 31281ه¨ تاریخ : 1384.05.08 وزارت کشور ـ وزارت اطلاعات ـ وزارت امورخارجه ـ بانک مرکزی جمهوری اسلامی ایران هیأت وزیران در جلسه مورخ 1384.3.29 بنا به پیشنهاد شماره .6176م77. مورخ 1383.5.8وزارت اطلاعات و به استناد اصل یکصد و سی و هشتم قانون اساسی جمهوری اسلامی ایران، آییننامهاجرایی تأسیس و فعالیت سازمانهای غیردولتی را به شرح زیر تصویب نمود: „آییننامه اجرایی تأسیس و فعالیت سازمانهای غیردولتی“ فصل اول – کلیات ماده 1- در این آییننامه واژهها و عبارات زیر…
Saarländisches OLG · Urteil vom 9. März 2005 · Az. 9 UF 33/04 Zur Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld für den Fall der Trennung der Eheleute. Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 28. Januar 2004 – 16 F 512/02 GÜ – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 12.782 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab 12. Juni 2003 zu zahlen. Die weitergehende…
BGH · Urteil vom 6. Oktober 2004 · Az. XII ZR 225/01 Tenor Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen vom 27. November 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung -auch über die Kosten des Revisionsverfahrens -an das Kammergericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Tatbestand Die Parteien, iranische Staatsangehörige schiitischer Religion, haben am 5. August 1987 vor dem Eheschließungsnotariat in Teheran die Ehe miteinander geschlossen und zugleich weitere vertragliche Vereinbarungen getroffen. Seit Anfang 1995 leben sie in der Bundesrepublik. Aus der Ehe sind die am 23.…
OLG Stuttgart, 24.07.2003, 17 UF 142/03 Ehescheidung nach iranischem Recht: Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung und Berücksichtigung des deutschen ordre public Orientierungssatz 1. Auch bei Maßgeblichkeit ausländischen Scheidungsrechts kann im Interesse der Rechtsklarheit und zur Wahrung der Interessen der unmittelbar Beteiligten, insbesondere der Kinder, nur durch gerichtliches Urteil des nach deutscher Gerichtsverfassung sachlich zuständigen Familiengerichts geschieden werden. Im Falle der Scheidung iranischer Eheleute werden diese Grundsätze auch nicht durch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen berührt. 2. Der Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung nach iranischem Recht liegt bereits dann vor, wenn der Ehemann zum Unterhalt der Ehefrau nicht einmal in Höhe des Existenzminimums in der Lage ist.…
OLG Hamburg, Urteil v. 21.5.2003 – 12 UF 11/02 Zum Sachverhalt: Die Beteiligten streiten nur noch darum, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, die Morgengabe zu leisten, die im Ehevertrag v. 17. 6. 1999 vereinbart wurde. Die Bet. sind iranische Staatsangehörige schiitisch-muslimischen Glaubens. Der Antragsgegner ist ferner seit 1992 in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigter anerkannt. Die Bet. hatten am 17.6.1999 in Teheran die Ehe geschlossen, wobei der Antragsgegner von seinem Vater vertreten wurde. Bei der Heirat wurde ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen. In der deutschen Übersetzung des Vertrages heißt es: „Morgengabe: Ein Koran im Geschenkwert von Rls. 10.000. 1 Spiegel u.…
AG – FamG – Frankfurt am Main, Art. 18 EGBGB, § 1571 BGB Orclre-public-Verstoß des iranischen Unterhaltsrechts Die Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs auf drei Monate im iranischen Recht verstößt gegen den ordrepublic, so dass deutsches Unterhaltsrecht im Verhältnis geschiedener iranischer Eheleute Anwendung findet. Zur fehlenden Darlegung der Leistungsfähigkeit (Kein) Beweisverwertungsverbot für heimlich beschaffte Belege Urteil des AG Frankfurt a.M. v. 10.4.2003 – 35 F 8151/02 Aus dem Sachverhalt: Die Parteien streiten über Kindesunterhaltsansprüche der Klägerin zu 1) und nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche der Klägerin zu 2). Die Klägerin zu 2) und der Beklagte sind geschiedene Ehegatten. Aus der Ehe der Parteien ist…
Präambel Die Bundesrepublik Deutschland und die Islamische Republik Iran (im Folgenden als Vertragsparteien bezeichnet) – in dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Nutzen beider Staaten zu vertiefen, in dem Bestreben, günstige Bedingungen für Kapitalanlagen von Investoren der jeweiligen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten, und in der Erkenntnis, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz von Kapitalanlagen den Investitionsfluss zwischen beiden Staaten beleben wird – haben Folgendes vereinbart: Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Abkommens haben die darin verwendeten Begriffe folgende Bedeutung: Der Begriff „Kapitalanlagen“ bezieht sich auf Vermögenswerte jeder Art, die unmittelbar und/oder mittelbar von…
Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss verkündet am 27.09.2001 Aktenzeichen: 3 W 124/01 Rechtsgebiete: FGG, BGB, EGBGB I. Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu beachten; einer entsprechenden Rüge bedarf es nicht. II. Die deutschen Gerichte sind für die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins auf der Grundlage ausländischen Rechts (hier: iranisches Erbrecht) international nicht zuständig. III. Ein von einem international und damit zugleich örtlich unzuständigen Gericht erteilter Erbschein ist unrichtig. Er beschwert den Erben selbst dann, wenn er inhaltlich der Erbrechtslage entspricht und ist auf die Beschwerde hin durch das Nachlassgericht, welches den Erbschein erteilt hat,…
AG Kerpen, 02.03. 2001, 50 F 261/00 Unterhaltsansprüehe zwischen iranischen Ehegatten sind nach den Bestimmungen des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens auch dann nach iranischem Recht zu beurteilen, wenn die Ehe nach deutschem Scheidungsrecht geschieden worden ist. v Gründe: Der Beschwerde ist nicht abzuhelfen. Allerdings bestehen die Gründe des angefochtenen Beschlusses v. 24. 11. 2000 nicht mehr fort, nachdem die Kl. nunmehr wieder am Verfahren mitwirkt. Indes verspricht ihre Rechtsverfolgung in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, so daß an dem angefochtenen Beschluß aus anderen Gründen festzuhalten ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1986, 487). Unterhaltsansprüche gegen den Bekl. stehen der Kl. schon dem…