FG München, 15.09.1999, 1 K 3083/91 E Lebensmittelpunkt eines Iraners im Inland Orientierungssatz Ein neben einem inländischen Wohnsitz bestehender Wohnsitz im Iran ist, selbst bei abkommensrechtlicher „Ansässigkeit“ des Steuerpflichtigen im Iran, für die nach nationalem Recht bestehende persönliche Steuerpflicht unerheblich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des Art. 4 Abs. 2 Buchst, a DBA-Iran bestimmt sich danach, zu welchem der Vertragsstaaten im jeweiligen Zeitraum die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestanden. Das Innehaben von persönlichen und wirtschaftlichen Beziehung ist nur an objektiven Kriterien zu messen. Die persönlichen Beziehungen umfassen die gesamte private Lebensführung. Dazu gehören familiäre, gesellschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen.…
Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluß 3Z BR 142/99 Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Karmasin sowie der Richter Dr. Nitsche und Fuchs am 28. Juli 1999 in der Ehesache wegen Anerkennung einer iranischen Ehescheidung beschlossen: Tenor: I. Der Antrag, die Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts München vom 8. April 1999 aufzuheben, wird zurückgewiesen. II. Für die Entscheidung wird eine Gebühr von 100 DM festgesetzt. Sie ist von der Antragstellerin zu entrichten. I. Die Antragstellerin ist iranische Staatsangehörige. Sie schloß am 16.3.1989 im Iran die Ehe mit einem ebenfalls iranischen Staatsangehörigen. Laut vorgelegter Scheidungsurkunde wurde…
OLG Bremen, 21.05.1999, 4 UF 5/99 Iranisches Scheidungs- und Sorgerecht: Mißhandlungen von Familienangehörigen als Scheidungsgrund; tatsächliche Personensorge; Volljährigkeit Leitsatz Mißhandlungen von Familienangehörigen durch den Ehemann können den Scheidungstatbestand des iran ZGB Art 1130 erfüllen. Bei Anwendung iranischen Sorgerechts ist nach der Scheidung der Mutter, bei der die 9 und 15 Jahren alten Kinder leben, in der Regel die tatsächliche Personensorge – ggf einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Vertretung in Unterhaltssachen – zu übertragen, während dem Vater das Sorgerecht im übrigen verbleibt. Zur Frage des Eintritts der Volljährigkeit nach iranischem Recht. Tenor Die Berufung des Antragsgegners gegen das…
KG Berlin, 27.11.1998, 3 UF 9545/97 Unzulässige deutsche Ehescheidung aufgrund ausländischer religiöser Vorschriften Leitsatz Die Scheidung durch ein geistliches Gericht auf der Grundlage religiöser Vorschriften ist dem deutschen Recht wesensfremd und kann von einem deutschen Gericht nicht geleistet werden. Fundsteilen IPRax 2000, 126-128 (Leitsatz und Gründe) Verfahrensgang nachgehend BGH 12. Zivilsenat, 6. Oktober 2004, Az: XII ZR 225/01 Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 6. November 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg – 174 F 8554/96 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Zahlungsantrag der Antragstellerin als unzulässig abgewiesen wird. II. Auf die Berufung des Antragsgegners…
LG Stuttgart, 13.03.1998, 19 O 501/97 Erbrecht des nichtehelichen Kindes: Vereinbarkeit des iranischen Erbrechts mit dem deutschen ordre public Orientierungssatz Da der vorzeitige Erbausgleich des nichtehelichen Kindes nach BGB § 1934d F: 1969-08-19 nicht zu den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung gehört, widerspricht das Nichtbestehen eines Erbersatzanspruches nach iranischem Recht nicht dem deutschen ordre public.
OLG Hamburg, 19.10.1995, 12 UF 65/95 Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und anwendbares Recht für die Ehescheidung iranischer Asylberechtigter in der Bundesrepublik Orientierungssatz 1. Für die Ehescheidung iranischer Staatsangehöriger, die als Asylberechtigter in der Bundesrepublik Deutschland leben, ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben. 2. Für (anerkannte) Flüchtlinge ist hinsichtlich der Frage, welches materielle Scheidungsrecht anzuwenden ist, nicht auf das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen (juris: NiederlAbk IRN) abzustellen. Bereits vor der förmlichen und rechtskräftigen Anerkennung als Asylberechtigter untersteht ein iranischer Flüchtling jedenfalls nicht mehr iranischem, sondern dem deutschen Personalstatut, wenn die Anerkennung als Asylberechtigter zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages sehr wahrscheinlich ist;…
Bundesgerichtshof Urt. v. 21.04.1993, Az.: XII ZB 96/92 Ordre public; Sorgerecht; Ausländisches Recht; Scheidung; Vermögenssorge Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, ob ausländisches Recht, daß nach der Scheidung dem Vater die Vermögenssorge für ein eheliches Kind beläßt und nur die Möglichkeit vorsieht, der Mutter die Personensorge zu übertragen, wegen Verstoßes gegen den odre public (Art. 6 EGBGB; hier i. V. mit Art. 3 II GG) nicht anzuwenden ist. Gründe I. Der am 12. Januar 1991 in Berlin-Charlottenburg geborene M. entstammt der am 7. August 1986 vor dem Standesbeamten in Bochum geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die iranische Staatsangehörige schiitischen…
Bundesgerichtshof Urt. v. 14.10.1992, Az.: XII ZB 18/92 Ordre public; Verstoß; Ausländisches Recht; Scheidung; Sorgerecht Amtlicher Leitsatz: Zur Frage, wann ausländisches Recht, das die elterliche Sorge nach der Scheidung dem Vater beläßt, wegen Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) nicht anzuwenden ist. Gründe I. Der am 17. November 1980 geborene S., der am 21. August 1982 geborene A. und die am 20. August 1983 geborene M. entstammen der am 5. Dezember 1976 in Karadj/Iran geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die iranische Staatsangehörige schiitischen Glaubens sind. Auch die Kinder besitzen die iranische Staatsangehörigkeit. Alle Beteiligten…
OLG Hamm – Beschluß v. 29.04.1992 – 15 W 114/91 Leitsätze: 1. Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen läßt es nach Art. 8 III S. 2 zu, erbrechtliche Verhältnisse an der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB zu messen. 2. Die Bevorzugung des Ehemannes nach iranischem Nachlaßrecht verstößt vorliegend nicht gegen den ordre public; es ist nicht abzustellen auf einen abstrakten Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau, sondern darauf, ob im konkreten Fall das Ergebnis der Anwendung iranischen Rechts in untragbarem Widerspruch zu grundlegenden deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen stehen würde. U. a. sind zu berücksichtigen die Sachgerechtigkeit der Kollisionsregelung und der Inhalt…
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Islamischen Republik Iran von dem Wunsch geleitet, den internationalen Güter- und Personenverkehr auf der Straße zwischen den beiden Staaten und durch ihre Hoheitsgebiete zu erleichtern sind wie folgt übereingekommen: Abschnitt I Bestimmungen über den internationalen Güterverkehr auf der Straße Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) »Unternehmer« bedeutet eine in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Islamischen Republik Iran ansässige natürliche oder juristische Person, die aufgrund der im jeweiligen Staat geltenden Gesetze zum internationalen Güterverkehr auf der Straße berechtigt ist. (2) »Fahrzeug« im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ein Kraftfahrzeug einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, das…