• Rechtspraxis

    Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung

    Sachverhalt: Aus dem überlassenen Vertragsentwurf geht hervor, dass Ihr Vater in der Absicht, seinen weiteren Abkömmling von der Erbschaft auszuschließen, seine in Deutschland belegenen Grundstücke durch Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt auf Sie übertragen möchte. Sie möchten wissen, ob der entworfene Schenkungsvertrag nach iranischem Recht wirksam ist. Amtwort: In der Sache wäre im Erbfall das materielle Erbrecht Irans gemäß Art. 75 EuErbVO in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 des Niederlassungsabkommens Deutschland-Iran anwendbar. Nach iranischem Recht ist es grundsätzlich möglich, durch Schenkungen zu Lebzeiten Erben von ihrem späteren Erbteil auszuschließen. Dies wird mit Art. 30 des iranischen Zivilgesetzbuchs begründet, wonach der Eigentümer…