Frage:
Kann ich auf Basis des Titels/Urteils eines deutschen Gerichtes auch in sein Vermögen im Iran vollstrecken mit Hilfe Ihrer Kanzlei und iranischer Gerichte? Ich weiß dass er Vermögen (Wohnungen und Grundstücke) im Iran und Mieteinnahmen hat.
Antwort:
Die Ihnen vorliegenden Titel können Sie mangels Gegenseitigkeit nicht in Iran vollstrecken. Diesbezüglich besteht lediglich die Möglichkeit einen Rechtsstreit auf Schadensersatz vor iranischen Gerichten einzuleiten. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist unseres Erachtens ungewiss und wir raten Ihnen davon ab.